Neutronenstrahlungsdetektoren, die druckloses Bortrifluorid-Gas enthalten, drfen unter dieser Eintragung befrdert werden, vorausgesetzt, die folgenden Vorschriften werden erfllt.

a) Jeder Strahlungsdetektor muss folgende Vorschriften erfllen:
(i) der Absolutdruck bei 20 C in jedem Detektor darf nicht grer sein als 105 kPa;
(ii) die Gasmenge je Detektor darf nicht grer sein als 13 g;
(iii) jeder Detektor muss gem einem registrierten Qualittssicherungsprogramm hergestellt werden;

Bem. Die Norm ISO 9001 darf fr diesen Zweck verwendet werden.

(iv) jeder Neutronenstrahlungsdetektor muss aus einer geschweiten Metallkonstruktion mit hartgeltetem Metall an keramischen Durchfhrungsbauteilen bestehen. Diese Detektoren mssen einen durch eine Bauartqualifizierungsprfung nachgewiesenen Mindestberstdruck von 1800 kPa haben und
(v) jeder Detektor muss vor dem Befllen auf einen Dichtheitsstandard von 1 x 10 EXP(-10) cm/s geprft werden.

b) Strahlungsdetektoren, die in Einzelteilen befrdert werden, mssen wie folgt befrdert werden:
(i) die Detektoren mssen in einer dicht verschlossenen Zwischenauskleidung aus Kunststoff mit absorbierendem oder adsorbierendem Material verpackt sein, das ausreichend ist, um den gesamten Gasinhalt zu absorbieren oder adsorbieren;
(ii) sie mssen in widerstandsfhigen Auenverpackungen verpackt sein. Das fertige Versandstck muss in der Lage sein, einer Fallprfung aus 1,8 m Hhe ohne Verlust von Gasinhalt aus den Detektoren standzuhalten;
(iii) die Gesamtmenge an Gas aller Detektoren je Auenverpackung darf nicht grer sein als 52 g.

c) Fertig gestellte Neutronenstrahlungsdetektionssysteme, die den Vorschriften des Absatzes a) entsprechende Detektoren enthalten, mssen wie folgt befrdert werden:
(i) die Detektoren mssen in einem widerstandsfhigen dicht verschlossenen Auengehuse enthalten sein;
(ii) das Gehuse muss absorbierendes oder adsorbierendes Material enthalten, das ausreichend ist, um den gesamten Gasinhalt zu absorbieren oder adsorbieren;
(iii) die fertig gestellten Systeme mssen in widerstandsfhigen Auenverpackungen verpackt sein, die in der Lage sind, einer Fallprfung aus 1,8 m Hhe ohne Verlust von Inhalt standzuhalten, es sei denn, das Auengehuse des Systems bietet einen gleichwertigen Schutz.

Die Verpackungsanweisung P 200 des Unterabschnitts 4.1.4.1 ist nicht anwendbar.

Das Befrderungspapier muss folgende Angabe enthalten:
"BEFRDERUNG GEMSS SONDERVORSCHRIFT 373".

Neutronenstrahlungsdetektoren, die hchstens 1 g Bortrifluorid enthalten, einschlielich solche mit gelteter Glasverbindung, unterliegen nicht dem ADR, vorausgesetzt, sie entsprechen den Vorschriften des Absatzes a) und sind in bereinstimmung mit Absatz b) verpackt. Strahlungsdetektionssysteme, die solche Detektoren enthalten, unterliegen nicht dem ADR, vorausgesetzt, sie sind in bereinstimmung mit Absatz c) verpackt.